1970 wurde ich in Wittlensweiler/Baden-Württemberg geboren.

1996 bis 1997 Weltreise

Nach einer siebenjährigen Tätigkeit als Bankkaufmann brach ich auf eine einjährige Reise rund um den Globus auf. Meine Stationen waren Nepal, Tibet, Indien, Thailand, Vietnam, Indonesien, Neuseeland, Australien, Fiji, Hawaii, Südwest-USA, Mexiko, New York.

1999 fing ich neben einer Ausbildung zum Buchhändler in Freiburg im Breisgau an, Klavierunterricht bei Michael Schmidt zu nehmen.

2001 bis 2005 war ich Schüler bei der Konzertpianistin Julia Hartmann/Prenzlauer Berg. Zusätzlich arbeitete ich als Buchhändler.

2004 fing ich an, Klavier zu unterrichten und  absolvierte bei Herrn Horst Weinhardt erfolgreich ein Studium an der Akademie für Musik und Kunst in Heiningen und bin seither Musiklehrer mit Diplom. 

2006 setzte ich mein Studium bei der Konzertpianistin Anano Gokieli fort.

2009 bis 2012 war ich Schüler in der art-etage bei Ralf Schallock.

2010 sammelte ich Erfahrungen als Musiklehrer an der Dathe-Oberschule in Berlin-Friedrichshain (Vertretungslehrer).

2012 entstand eine Musik-AG an der Hans-Fallada-Grundschule in Berlin-Neukölln, die ich sechs Monate lang leitete.

2017 bis 2019 nahm ich Unterricht bei Anouk Plany. Sie erweiterte die Qualität meines Klavierspiels und somit meines Unterrichts mit der ausgezeichneten Klaviertechnik nach Claudio Arrau.

2021 bis 2022 Vertretung der Schülerschaft des Konzertpianisten Konstantinos Athanasakos bei der music academy Berlin/Notenkind in Steglitz.

 

Sonstiges:

Am 28.05.2017 bescheinigte mir die Geschäftsführende Direktorin des Instituts für künstlerische Ausbildung Klavier der Universität der Künste Berlin, Frau Prof. Linde Großmann: "Die Tatsache, dass er (Mark Schweikle) Schüler für eine professionelle Ausbildung vorbereiten kann, beweist, dass er eine erfolgreiche Arbeit macht und seine Qualifikation mit der eines Hochschulabsolventen vergleichbar ist".

Mit Brief vom 22.11.2018 wurde mir von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, von Frau Sandra Küch, des weiteren bescheinigt, dass der von mir angebotene Musik- und Instrumentalunterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung (z.B. Aufnahmeprüfung an Musikgymnasien bzw. Musikhochschulen) vorbereitet. In diesem Zuge erhielt ich die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Dies bedeutet, dass ich als Kulturförderer von der Mehrwertsteuer-Pflicht befreit bin.